Mit zunehmendem Alter, aber auch schon in jungen Jahren kann es passieren, dass wir alltägliche Dinge nicht mehr bewältigen können und Hilfe brauchen. Wir können zum Beispiel auf Grund eines Unfalls nicht mehr arbeiten. Oder wir können uns wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr komplett selbst versorgen. Für diese Fälle gibt es eine Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Absicherung für den Fall, dass wir pflegebedürftig werden. Sie ist eine Pflichtversicherung für jedes Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie ist neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die Pflegekassen befinden sich „unter dem Dach“ der Krankenkassen. Das heißt, jede Krankenkasse hat auch eine Pflegekasse.
Die Pflegegrade
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dabei kommt es unter anderem auf die Schwere der Beeinträchtigung an. Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Es gibt verschiedene Pflegegrade. Das folgende Youtube-Video erklärt den Zusammenhang von Beeinträchtigung und Pflegegrad:
Die Leistungen
Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, wie viel Hilfe der Pflegebedürftige braucht.
Arten der Unterstützung / Pflege
Im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen monatliche oder einmalige Zahlungen für verschiedene Arten der Unterstützungen oder Pflege:
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- Leistungen bei häuslicher Pflege (zum Beispiel bei Pflege durch eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe)
- Ambulanter Pflegedienst
- Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege (stationär)
- und weitere…
Pflegegutachten
Ob jemand die Voraussetzungen erfüllt, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, wird individuell geprüft. Dazu beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der schaut sich bei einem Hausbesuch die Lebenssituation der Person an, die gepflegt werden soll und erstellt dazu ein Gutachten. Dieses Gutachten wird mit der Empfehlung eines Pflegegrades an die Pflegekasse weitergegeben. Die verschickt dann einen Bescheid an den Antragsteller. Darin steht, ob Pflegebedürftigkeit besteht und welcher Pflegegrad die zu pflegende Person bekommt.
Weitere nützliche Links
Wir können hier keine allumfassende und rechtssichere Auskunft zum Thema Pflegeversicherung geben. Daher wird empfohlen, auf folgende Links zu gehen oder auch die Krankenkasse anzusprechen.
Leistungen der Pflegeversicherung – leicht verständlich
Youtube Kanal vom Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeversicherung – Eine Information der Altenhilfe Hanau e.V.
Herunterladen