post-title Gefahrenstelle im Stadtgebiet: Kontrastierende Streifen auf einem Parkplatz

Gefahrenstelle im Stadtgebiet: Kontrastierende Streifen auf einem Parkplatz

Gefahrenstelle im Stadtgebiet: Kontrastierende Streifen auf einem Parkplatz

Auf dem Bild sind Parkplatzflächen zu sehen, die dunkelgrau gepflastert sind, und mit hellgrauen Steinen von einander abgetrennt werden.

Kontrastierende Streifen auf einem privaten Parkplatz führen geradewegs Richtung Fußweg bzw. Straße. Ein sehbeeinträchtigter Mensch würde nicht erkennen, dass es hier ein Mäuerchen gibt.

Um was geht es?

In der Nussallee in Hanau befindet sich zwischen Fußweg und bebauter Hauszeile ein privater Parkplatz einer Kanzlei, der etwa einen halben Meter höher liegt als der Fußweg. Innerhalb des Parkplatzes werden helle Steine als Raumtrenner genutzt, die einen guten Kontrast zu den flächig verlegten dunkelgrauen Pflastersteinen aufweisen. Der Raumtrenner markiert die jeweiligen Parkflächen. Alles korrekt.

Die Trennstreifen sind in diesem Fall aber kein Leitsystem für blinde oder sehbeeinträchtigte Personen sondern eine ganz normale Abgrenzungsmarkierung.

 

Marc-Eric ist stark sehbeeinträchtigt, und kontrastierende Bodenbeläge sind für ihn im Straßenraum wichtige Orientierungshilfen. Die weißen Streifen auf dem Parkplatz weisen ihm den Weg.

Das Gelände der Rechtsanwaltskanzel in der Nussallee wurde neu erschlossen und umgestaltet. Der Zugang zum Gelände ist neben der ansonsten dunklen Pflasterung mit einer helleren, kontrastreichen Pflasterung als Eingangsmarkierung zu dem dazugehörigen Parkplatz gestaltet.

Für die Markierung wurden ca. 10 Platten hintereinander gelegt, was für sehbehinderte Menschen vom Kontrast her eine Leitlinie darstellt. Es ist aber nur als eine Markierung zum angrenzenden Parkplatz gemeint.

Im Zuge der in naher Zukunft beabsichtigten Neugestaltung der Ampelanlage über die Nussallee könnte hier Abhilfe geschaffen werden – ein möglicher LÖSUNGSVORSCHLAG:

  • mit der Neugestaltung der Ampelanlage wird der dann zu verlegende Leitstreifen mit Bodenindikatoren von der Ampelanlage nach links und rechts entsprechend bis zur Einmündung Bleichstraße geführt
  • und ca. 10 m in die Bleichstraße hinein geführt
  • ERGEBNIS: blinde und sehbheinderte Menschen werden so von der Innenstadt kommend auf diesem Leitstreifen links an dem Gebäude der Rechtsanwaltskanzlei vorbeigeführt. Das bedeutet, sie werden nach links in Richtung der Ampel geführt und werden nicht irrtümlich verleitet, vorher nach links auf das Gelände abzubiegen und ggf. die Orientierung zu verlierent

Blinde und sehbehinderte Clienten der Rechtsanwaltskanzlei sollten umbedingt darauf hingewiesen werden, beim Verlassen der Kanzlei niemals geradeaus zu laufen. Beim Geradeaus laufen gelangt man auf die Parkflächen, die mit einem Abschluss-Trennbalken für die Autos versehen sind. Nur wenige Zentimeter dahinter ist ein Mäuerchen, das blinde oder sehbehinderte Menschen hinunterfallen könnten.

Zu Geschäftszeiten stehen auf dem privaten Parkplatz viele Autos, so dass der Parkplatz als solcher erkennbar ist. Wenn der Parkplatz jedoch frei ist, weisen die kontrastierenden Streifen zum Parkplatzende und danach es geht nach wenigen Zentimetern gleich die kleine Mauer hinunter.

Es scheint eine Kleinigkeit zu sein, aber für sehbeeinträchtigte Menschen ist so eine Straßenraumgestaltung nicht erkennbar und im Zusammenspiel der einzelnen Elemente daher eine Gefahrenstelle – auch wenn offiziell alles korrekt gebaut wurde.

Marc-Eric Peter ist als Kontaktperson für Mobilität, Umwelt und Verkehr der Bezirksgruppe Hanau des Blinden- und Sehbehindertenbundes tätig und kümmert sich um solche Gefahrenstellen im Stadt- und Kreisgebiet.

Text: Marc-Eric

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