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Stakeholderveranstaltung zum Thema Fuß- und Radverkehr

Stakeholderveranstaltung zum Thema Fuß- und Radverkehr

Ein Mann mit Jeans und Pullover sitzt auf einem roten Fahrrad und fährt entlang eines Fahrradweges.

Am 27.06.2024 fand die Stakeholderveranstaltung zum Thema Fuß- und Radverkehr online statt. Wir waren mit unserm Checker-Team mit dabei.

Ziel der Veranstaltung war es:

  • Stakeholder zu informieren,
  • die Ergebnisse des Prozesses zum Fuß- und Radverkehrskonzept darzustellen,
  • Ergebnisse in die Diskussion einzubringen
  • und die Einordnung der Folgeschritte und in den Gesamtprozess vom Leitbild bis hin zur Umsetzung

Nach Eröffnung der Online-Veranstaltung durch Stadträtin Isabell Hemsley erläuterten die Planer Gisela Stete (StetePlanung) für den Bereich Fußverkehr und Tim Hilgert (INOVAPLAN) für den Bereich Radverkehr mit zwei Fachvorträgen ihre jeweilige Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorangegangenen Bürgerbeteiligungen anhand einer Präsentation.

Im Anschluss beantworteten Markus Henrich und Gerhard Wrase von HIS detailliertere Fragen der Teilnehmenden.

Einige Punkte der Planung und Abwicklung für die nächsten 5 – 10 Jahre haben wir für euch zusammengefasst:

Zum Thema Fußverkehr:

  • Der Fußverkehr ist gegliedert nach Hauptrouten, Nebenrouten, Entwicklungsrouten und im Einzelnen auch nach acht Stadtbezirken.
  • Bei Gehwegen ist für Neubauten eine Breite von 2,50 m und für den Bestand von 1,80 m vorgesehen. Ausnahmen werden nicht zu vermeiden sein.
  • Ein besonderer Punkt wird die Unterbindung des Gehwegparkens sein. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.06.2024 wurde hier erwähnt.
  • Vor Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen soll verstärkt auf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen hingewirkt werden.
  • Elternhaltestellen, Hol- und Bring-zonen werden ein weiteres Thema sein.
  • Bei Straßenkreuzungen werden verstärkt akustische und optische Führungselemente an Ampeln auch unter Berücksichtigung der Taktzeiten für Gehbehinderte zu beachten sein.
  • Außerdem ist eine Geschwindigkeitsharmonisierung auf dem Innenstadtring und die Beseitigung von Unklarheiten in Bezug auf Kennzeichnung Fußweg/Radweg geplant.

Zum Thema Radverkehr:

  • Es gibt ein 130 km langes Radnetz in Hanau, gegliedert in 500 Streckenabschnitte.
  • Die geplante Standardbreite eines Radweges ist 2,50 m, diese kann bei Bedarf auf 2,30 m eingeschränkt werden.
  • Laut Aussage Frau Hemsley ist es das Ziel, den Radverkehr in Hanau um 30 % zu erhöhen.

Themen die uns noch wichtig waren:

  • Die Überschreitung der Querneigung bei Gehwegen von 2 % ist für Rollstuhl- und Rollatornutzer äußerst beschwerlich.
  • Die Stadt sollte gezielt darauf achten, dass bestehende taktile Blindenleitlinien nicht durch Straßengastronomie oder Aufsteller blockiert werden.
  • Bei der Planung von Radabstellanlagen sind die barrierefreien Hauptwege der Blinden und Sehbehinderten zu berücksichtigen.
  • Bei Baustelleneinrichtungen an Hauptwegen sind die Vorschriften in Bezug auf Barrierefreiheit einzuhalten.

Für mehr Informationen zu den Planungen:

Das Rad – und Fußverkehrskonzept für Hanau

Beitrag von Marianne Unte

Kommende Veranstaltungen - barrierefrei und inklusiv

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