Briefwahl ist ja eigentlich kinderleicht. Zu Hause, mit viel Platz und Zeit können wir die Stimmzettel studieren und und unsere Kreuzchen setzen. Irgendwann sind die zum Teil sehr großen Stimmzettel gefaltet und im Umschlag zu der passenden Farbe eingetütet. Jetzt noch die kleinen Umschläge und den Wahlschein in den ganz großen Umschlag.
Ein letzter Blick auf die Anleitung – und ich* stutze. Wo ist der blaue Umschlag?
Leichte Panik bricht aus, alle kleinen Umschläge werden wieder aus dem großen geholt, die Wahlanleitung nochmal studiert.
Der blauen Umschlag ist nicht dabei, weil wir nicht berechtigt sind, den Ausländerbeirat zu wählen. Es ist ja ganz logisch. Wieso bin ich nicht gleich darauf gekommen?
Weil ich zu schematisch die Wahlanleitung gelesen habe, und echt für einen Augenblick dachte, ich müsste auch einen blauen Stimmzettel und einen blauen Umschlag haben.
Alle Umschläge und den unterschriebenen Wahlschein wieder in den großen, zugeklebt und die Wahl ist fast geschafft.
Später google gefragt, wer wählt den Ausländerbeirat?
„Die Ausländerbeiräte in Hessen werden von der ausländischen Bevölkerung direkt gewählt.“
Wer kann den Ausländerbeirat wählen?
Wählen kann jeder Ausländer und jede Ausländerin (auch EU-Bürger*innen sowie alle Staatenlosen),
- die mindestens 18 Jahre alt sind,
- am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune bzw. Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und
- im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wer ist Ausländer?
Artikel 116 (1) sagt verkürzt, Deutscher im Sinne dieses Grundgesetze ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (….). Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitz, gilt dann wohl als Ausländer.
*Bericht eines sehr guten Freundes von seiner Briefwahl