Leserbrief vom 29.10.2022 Hanau Post: deplatzierte Radbügel – Schildbürgerstreich?
Mit Interesse haben wir den Hinweis von Lesern in der Hanau-Post vom 30.10.2022 zu den Fahrradbügeln auf dem Bürgersteig in Höhe des Finanzamtes in der Mühlstraße gelesen.
Nicht nur ein Schildbürgerstreich sind diese wirklich deplatzierten Bügel auf jeden Fall für blinde oder stark sehbehinderten Menschen, sondern ein wirklicher Gefahrenpunkt. Es gibt keinen Warnhinweis in taktiler oder visueller Form vor diesem Hindernis.
Die Mühlstraße ist im Abschnitt Hirschstraße und Rosenstraße ein verkehrsberuhigter Bereich. Das bedeutet, dass Radfahrer:innen, Rollstuhlfahrer:innen oder Fußgänger dürfen den gleichen Verkehrsraum nutzen wie die Linienbusse.
Vom Sandeldamm kommend in Richtung Innenstadt ist die rechte Seite/ die nördliche Seite des Gehweges der Mühlstraße gefahrlos von diesem Personenkreis zu begehen. Es gibt keine Einmündungen von Straßen oder größeren Einfahrten. Das problemlose Begehen ist also gut möglich bis …, ja, bis zu diesem plötzlich und ohne vorherige Warnung auftauchenden Hindernis.
Das Ausweichen auf die von Bussen und Taxen nicht immer im Schritttempo befahrene Straße, trotz verkehrsberuhigtem Bereich, bedeutet gerade für diese sensorisch beeinträchtigten Bürger der Stadt auch ein großes Unfallpotential.
Also, die Radbügel sind unglücklich für die Radfahrer und erst recht eine echte Gefahr für Menschen mit Sehbehinderungen und Rollstuhlfahrer:innen. Unsere Bitte an die Stadt Hanau: Radbügel sind super, aber bitte wählt einen anderen Platz aus.