Gesetze scheinen oft theoretisch und der Bezug zum Alltagsleben ist häufig schwierig zu verstehen. Die Gesetze, die unter anderem Vorgaben für den Bus- und Bahnverkehr in Hanau vorgeben (PBefG, §8 Abs. 3 und ÖPNVG, § 4 Abs. 6), messen der Barrierefreiheit eine wichtige Bedeutung zu.
Das PBefG sagt, dass der Nahverkehrsplan, zum Beispiel auch der der Stadt Hanau (Nahverkehrsplan Stadt Hanau 2013 – 2018), die Belange von den Menschen zu berücksichtigen hat, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das Ziel ist, dass Busse und Bahnen ab dem Jahr 2022 vollständig von jedem Menschen mit und ohne Rollstuhl, mit Kinderwagen, von Sehenden und Nicht-Sehenden oder Menschen mit sonstigen Einschränkungen (= barrierefrei) zu zutzen sein sollen.
Das Landesrecht Hessen gibt vor, dass Fahrzeuge, die bauliche Anlagen (z.B. Haltestellen) und die Fahrgastinformation so gestaltet werden sollen, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit so weit wie möglich entsprechen.
In Hanau kann beobachtet werden, dass manche Bushaltestellen derzeit umgebaut werden. Zum Beispiel die Haltestelle „Rue de Conflans“ oder „Harzweg“.
Es ist schön zu sehen, dass Gesetze Veränderungen in der eigenen Statdt mit sich bringen.